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Immer mehr Studenten in der Schweiz entscheiden sich dafür, neben dem Studium nicht nur zu arbeiten, sondern ein eigenes Projekt oder sogar Unternehmen zu starten. Die Gründung in dieser Phase eröffnet viele Möglichkeiten – von finanzieller Unabhängigkeit bis hin zu ersten unternehmerischen Erfolgen. Gleichzeitig ergeben sich neue Pflichten, die frühzeitig geklärt werden müssen: Wie wird man als Selbstständiger anerkannt? Welche Versicherungen sind nötig? Und was unterscheidet eine echte Selbstständigkeit von einem Nebenjob?

Selbstständigkeit oder klassischer Nebenjob?

Klassische Nebenjobs in Gastronomie, Einzelhandel oder im Rahmen eines Werkstudiums sind über ein festes Anstellungsverhältnis geregelt. Die Selbstständigkeit erfordert hingegen eine völlig andere rechtliche Herangehensweise.

 

  • Gelegenheitsjobs und Aushilfen: Kurzfristige Einsätze ohne langfristige Bindung, oft mit geringem organisatorischem Aufwand

  • Werkstudententätigkeit: Vertraglich geregelte Anstellung mit festen Arbeitszeiten und Sozialabgaben

  • Praktika: Je nach Studiengang als Pflichtteil vorgesehen, manchmal bezahlt, manchmal unbezahlt

  • Selbstständige Tätigkeit: Eigene Dienstleistungen oder Produkte – etwa in Webdesign, Nachhilfe, Beratung oder E-Commerce

 

Wer gründet, verlässt die klassische Arbeitnehmerrolle. Es gelten andere Regeln, insbesondere bei Versicherungen, Steuerpflicht und Sozialabgaben. Eine offizielle Anmeldung als Selbstständiger bei der AHV-Ausgleichskasse ist unerlässlich.

Gründung und Arbeitszeit – Was ist erlaubt?

Studenten in der Schweiz dürfen grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten – auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Für internationale Studenten gelten jedoch arbeitsrechtliche Einschränkungen. Wer aus einem EU- oder EFTA-Staat stammt, darf während des Semesters höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind längere Einsätze möglich.

Studenten aus Drittstaaten dürfen erst nach einem Aufenthalt von sechs Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wobei ebenfalls eine Begrenzung auf 15 Wochenstunden während des Semesters gilt. Diese Regelungen betreffen auch selbstständige Tätigkeiten. Werden die Bestimmungen nicht eingehalten, kann dies zu Problemen mit der Aufenthaltsbewilligung oder dem Visum führen.

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Anerkennung als Selbstständiger

Nicht jede freiberufliche Tätigkeit wird automatisch als Selbstständigkeit anerkannt. Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet über die Einstufung anhand folgender Merkmale:

  • Eigene Preisgestaltung

  • Auftreten unter eigenem Namen

  • Tragen des wirtschaftlichen Risikos

  • Unabhängigkeit von Weisungen

  • Mehrere Auftraggeber

 

Studenten, die ausschliesslich für einen Auftraggeber tätig sind, sollten klären, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt oder ein faktisches Arbeitsverhältnis. Die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit ist essentiell – insbesondere für AHV-Beiträge, Unfallversicherung und Steuern.

Unfallversicherung: Wer haftet im Ernstfall?

Sobald ein Unternehmen in der Schweiz Mitarbeiter beschäftigt, besteht die gesetzliche Pflicht, diese gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern. Der Abschluss erfolgt gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und deckt Heilbehandlung, Lohnersatz und langfristige Leistungen wie Renten oder Integritätsentschädigungen. Die Prämien für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber, während jene für Nichtberufsunfälle in der Regel dem Arbeitnehmer weiterverrechnet werden.

Zusätzlich zur gesetzlichen Grunddeckung kann je nach Branche eine erweiterte Unfallversicherung sinnvoll sein – etwa um Taggeldleistungen zu verbessern oder Lohnbestandteile abzusichern, die über den UVG-Höchstbetrag hinausgehen. Gerade für Unternehmen mit körperlich tätigen Mitarbeitern oder erhöhtem Unfallrisiko bietet diese Zusatzdeckung einen spürbaren Mehrwert.

Wird die gesetzliche Versicherungspflicht nicht erfüllt, drohen erhebliche finanzielle Belastungen. In bestimmten Fällen kann zudem eine persönliche Haftung des Unternehmers entstehen.

Sozialversicherungen und steuerliche Pflichten

Gründer im Studium unterliegen – je nach Einkommen – verschiedenen Abgaben:

  • AHV/IV/EO (1. Säule): Bei regelmässiger Tätigkeit erfolgt eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Beiträge richten sich nach dem Einkommen.

  • Pensionskasse (2. Säule): Keine Pflicht bei Selbstständigkeit – freiwilliger Anschluss ist möglich, aber nicht zwingend.

  • Quellensteuer: Für internationale Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz relevant, abhängig von Kanton und Herkunftsland.

Wer gründet, sollte direkt eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben führen und sich zu steuerlichen Pflichten beraten lassen – z. B. bei einem Treuhänder oder einer studentischen Gründungsberatung.

Was tun bei Unsicherheiten?

Viele Hochschulen in der Schweiz bieten gründenden Studenten gezielte Unterstützung. Wer neben dem Studium ein Unternehmen aufbauen möchte, erhält dort praxisnahe Hilfe für die ersten Schritte.

An vielen Hochschulen in der Schweiz stehen Gründungszentren mit erfahrenen Ansprechpartnern bereit, die junge Unternehmer in der frühen Phase begleiten. Sie unterstützen bei der Erstellung des Businessplans, beraten zu Finanzierungsmöglichkeiten und helfen bei der formalen Unternehmensanmeldung. Im weiteren Verlauf ist die AHV-Ausgleichskasse für die offizielle Einstufung als Selbstständiger zuständig. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und gleichzeitig die Anmeldung zur Beitragspflicht vorgenommen.

Parallel dazu sorgen Treuhandbüros dafür, dass Buchhaltung und steuerliche Vorgaben von Beginn an korrekt umgesetzt werden. Gerade in der Aufbauphase hilft eine professionelle Begleitung, Fehler zu vermeiden und die betrieblichen Abläufe sauber zu strukturieren.

Coworking Spaces und unternehmerische Netzwerke bieten darüber hinaus eine wertvolle Plattform für den Austausch mit anderen Gründern. Der direkte Kontakt mit Gleichgesinnten erleichtert den Aufbau von Kooperationen und bringt Impulse für neue unternehmerische Ideen.

 

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Foto von LinkedIn Sales Solutions auf Unsplash

Zwischen Unternehmertum und Studium erfolgreich navigieren

Die Selbstständigkeit im Studium bietet viele Chancen – nicht nur finanziell, sondern auch als Sprungbrett für die spätere Karriere. Wer ein Projekt aufbaut, übernimmt Verantwortung für Verträge, Versicherungen und Abgaben. Frühzeitige Information und klare rechtliche Strukturen helfen dabei, professionell und rechtssicher zu arbeiten.

Wer beispielsweise als Student einen eigenen Online-Shop eröffnet, ist nicht einfach nebenbei beschäftigt, sondern übernimmt eine Unternehmerrolle – und sollte sich auch entsprechend absichern.

 

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