Willst du wissen wie hoch dein gesetzlicher Ferienanspruch in der Schweiz ist, wie du deinen Urlaubsanspruch berechnest und was passiert wenn du in den Ferien krank wirst? Bei uns findest du alles, was du wissen und die wichtigsten Regeln die du beachten musst, auf einen Blick!
Ferienanspruch berechnen
Grundsätzlich gilt, alle ArbeitnehmerInnen haben in der Schweiz einen Ferienanspruch von 4 Wochen bezahltem Urlaub im Jahr. Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und als Lehrling hast du einen Ferienanspruch von mindestens 5 Wochen pro Jahr. Feiertage unterscheiden sich in den Kantonen und belaufen sich auf den 1. August plus maximal acht weitere Feiertage.
Wenn du deinen Ferienanspruch berechnen willst, musst du darauf achten, dass jeder Monat gleich behandelt wird, das Jahr hat somit 360 Tage und jeder Monat 30 Tage. Wenn du nicht das vollständige Jahr gearbeitet hast, wird dein Ferienanspruch der Dauer von deinem Arbeitsverhältnis entsprechend berechnet. Somit hast du bei Teilzeitarbeit in der Schweiz, wenn du 2 Tage die Woche arbeitest, einen Ferienanspruch von 8 Tagen. Wenn du 5 Tage die Woche arbeitest stehen dir 20 Urlaubstage zu.
Dein Anspruch auf Ferien sollte im Dienstjahr eingelöst werden und dein ArbeitgeberIn muss dir in dieser Zeit weiterhin deinen Lohn auszahlen. Ausserdem ist es nicht möglich sich nicht angetretenen Urlaub auszahlen zu lassen also teile dir am Besten im Vorhinein deine Urlaubstage ein. Wenn du deinen Urlaub dann in Anspruch nimmst, müssen zumindest zwei Wochen zusammenhängend bezogen werden, die weiteren Ferien kannst du dir frei aufteilen. Der ArbeitgeberIn darf den Ferienanspruch kürzen, wenn man eine bestimmte Zeit die Arbeit nicht antritt. Ausnahmen sind hier der Mutterschaftsurlaub oder Gründe die ausserhalb deines Ermessens liegen wie beispielsweise Krankheit, Unfall, gesetzliche Pflichten oder das Ausüben eines öffentlichen Amtes.
Krank in den Ferien
Das Arbeitsrecht in der Schweiz spricht jedem/r ArbeitnehmerIn zu, bezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen. Laut dem Grundsatz haben Ferien den Zweck, als Erholung zu dienen damit die Gesundheit aufrecht erhalten bleibt. Wenn du also in den Ferien krank bist, ist keine Erholung garantiert und der Zweck der Ferien nicht erfüllt. Das heisst, du hast weiteren Anspruch auf Ferien.
Ferien während Krankheit werden somit nicht als Ferien angerechnet und du kannst mit Vorlage einer ärztlichen Bestätigung weiteren Urlaub einfordern. Hier musst du aber beachten, dass du mit beispielsweise einem gebrochenen Finger keinen Anspruch auf Ferien hast da die Möglichkeit besteht sich trotz der Umstände zu erhohlen. Krank in den Ferien zu sein bedeutet also nicht automatischen Urlaubs- und Erholungsverlust. ;)
Ferien ab 50 Jahren Schweiz
Seit einiger Zeit wird bereits diskutiert, ob man in der Schweiz ab dem vollendeten 50. Lebensjahr mehr Urlaubsanspruch haben sollte. Gemäss dem Obligationenrecht haben alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz Ferienanspruch von 4 Wochen, Jugendliche unter 20 haben Anspruch auf 5 Wochen pro Jahr und dies wird auch einigen Personen über 50 nun ermöglicht. Gesetzlich geregelt sind mehr Ferien ab 50 Jahren jedoch noch nicht. Abgeordnete haben schon mehrfach eine Initiative eingereicht um das Recht auf 5 Wochen Ferien ab 50. Jahren in der Schweiz zu bewirken, bis jetzt jedoch erfolglos.
Resturlaub
Wenn du am Ende des Kalenderjahres noch Urlaubstage übrig hast, bezeichnet man diese als Resturlaub. Dieser Resturlaub kann in die nächste Periode übertragen werden, jedoch verfällt dein Ferienanspruch in der Schweiz nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald deine Urlaubstage fällig sind. Am Besten du besprichst mit deinem/r Arbeitgeber/in wie Resturlaub in deiner Firma vereinbart ist oder du liest in deinem Vertrag nach, da sollte dein Ferienanspruch und Resturlaub klar geregelt sein, denn einige Unternehmen übertragen nur maximal 5 oder 10 nicht angetretene Ferientage in die nächste Periode. Für detaillierte Informationen kannst du auch im Ferienanspruch im Schweizer Arbeitsrecht nachlesen.
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