Jobbeschreibung
HR-Assistent/HR-Assistentin80 - 100% / Lausanne
Sie haben Freude an zwischenmenschlichen Interaktionen und arbeiten gerne in einem mehrsprachigen Umfeld, in dem Sie verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Personaladministration übernehmen.
Zur Verstärkung des HR-Teams des Bundesgerichts suchen wir eine engagierte, flexible und motivierte Persönlichkeit, die sich in die Organisation und Entwicklung des Dienstes einbringen möchte.
Die Human Resources verwalten den Lebenszyklus aller Mitarbeitenden des Bundesgerichts und übernehmen die mit den verschiedenen HR-Prozessen verbundenen administrativen Verantwortlichkeiten.
Ihre Aufgaben
- beim gesamten administrativen Rekrutierungsverfahren mitwirken
- die Personaladministration und -mutationen für die Mitarbeitenden bearbeiten
- zu administrativen HR-Fragen Auskunft erteilen und Anliegen bearbeiten
- die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten für das gesamte Personal verwalten
- Auswertungen, Statistiken und Listen erstellen sowie aktualisieren
- bei verschiedenen HR-Projekten mitwirken
Ihr Profil
- EFZ als Kaufmann/Kauffrau mit Berufs-
maturität oder eine gleichwertige Ausbildung
- Zertifikat als Personalassistent/-assistentin HRSE oder gleichwertige Ausbildung
- einige Jahre Berufserfahrung im HR-Bereich
- Erfahrung in der Personalkostenplanung und im Controlling sind von Vorteil
- sehr gute Deutsch- oder Französisch-
kenntnisse und gute passive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache
- zuverlässig, präzis, teamfähig und diskret
Über uns
Das Schweizerische Bundesgericht bietet interessante und zeitgemässe Arbeitsbedingungen, unter anderem flexible Arbeitszeiten, mobile Arbeitsformen (inklusive Homeoffice) und eine breite Palette von Weiter-
bildungsmöglichkeiten.
Diese Funktion ist gemäss Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen in der Lohnklasse 15 bis 17 eingereiht.
Absolute Diskretion ist selbstverständlich.
Extra Informationen
- Status
- Inaktiv
- Standort
- Lausanne
- Führerschein erforderlich?
- Nein
- Auto erforderlich?
- Nein
- Motivationsschreiben erforderlich?
- Nein