13. Monatslohn

Wenn du im November oder Dezember auf deine Lohnabrechnung schaust, dann ist das möglicherweise ein Grund zur Freude. In einem dieser beiden Monate wird nämlich der 13. Monatslohn ausgezahlt, natürlich nur, wenn es eine vertragliche Vereinbarung darüber gibt. Denn der 13. Monatslohn ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Gleichzeitig gilt er als zusätzlicher Lohnbestandteil für das jeweilige Arbeitsjahr und ist steuer- sowie sozialversicherungsrechtlich relevant. Was sollte man jedoch beim 13. Monatslohn beachten und wie lässt er sich berechnen? Das erfährst du genau hier!

13. Monatslohn Stundenlohn

Der 13.Monatslohn ist eine Sonderzahlung und wird freiwillig vom Arbeitgeber ausgezahlt. Falls er jedoch vertraglich vereinbart wurde, ist der 13. Monatslohn bedingungslos vom Arbeitgeber geschuldet. Die Höhe und Auszahlung des Betrags ist dabei vertraglich festgelegt. Der 13. Monatslohn Stundenlohn ist ein Lohnbestandteil auf der Lohnabrechnung, der sich nur durch die Fälligkeit unterscheidet: er wird, wie schon erwähnt, nicht wie der übliche Lohn, nur im November oder Dezember ausgezahlt. Dabei ist der 13. Monatslohn fest 1/13 der gesamten Jahres Entlohnung.

Der 13.Monatslohn ist weder von der Arbeitsleistung, noch vom Geschäftsgang abhängig und muss nicht dem Monats- bzw. Stundenlohn entsprechen; es kann nämlich auch eine feste Summer für den 13. Monatslohn festgelegt worden sein. Ist dies nicht der Fall, entspricht der 13. Monatslohn dem normalen Stundenlohn oder Monatslohn.

13. Monatslohn berechnen

Es ist ziemlich einfach, den 13.Monatslohn zu berechnen. Es handelt sich dabei um 1/12 des im ganzen Jahr ausgewiesenen Bruttolohnes. Um den 13. Monatslohn zu berechnen, nimmt man als Basis den Normallohn. Es gibt dabei zwei Varianten für die Berechnung des 13.Monatslohns:


Variante 1:

Bruttomonatslohn / 12 = Anteil 13. Monatslohn pro Kalendermonat

z.B 5000/12 = 416,65


Variante 2:

Bruttomonatslohn x 8,33% = Anteil 13.Monatslohn pro Kalendermonat

z.B 5000 x 8,33% = 416,65

Auf diese Art und Weise wird der 13. Monatslohn im Normalfall berechnet. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Krankheit dazwischen kommt?

13. Monatslohn bei Krankheit

Der 13. Monatslohn bei Krankheit bedeutet einige Änderungen für den 13. Monatslohn. Falls die Krankheit länger andauert, ist nach einer gewissen Zeit kein Lohn mehr geschuldet, womit sich auch der 13.Monatslohn verkürzt, weil dieser ja vom Jahres- bzw. Stundenlohn abhängig ist. Wenn man krank ist, hat man in den ersten zwei Monaten Anspruch auf den vollen Monatslohn. Für den dritten Krankheitsmonat, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir Lohn auszuzahlen. Demnach entspricht der 13.Monatslohn bei Krankheit in so einem Fall 1/12 von elf statt von 12 Monatslöhnen. Somit wird der 13. Monatslohn bei Krankheit unter diesen Umständen gekürzt.

Wie du siehst, gibt es einiges rund um das Thema 13. Monatslohn, was du wissen solltest. Du kannst dich glücklich schätzen, wenn du zu denjenigen gehörst, die einen 13.Monatslohn erhalten, denn das motiviert einen, produktiv und motiviert zu arbeiten. Wenn du noch gar nicht beschäftigt und auf der Suche nach einem Job bist, dann wirf einen Blick auf unsere Stellenangebote und bewirb dich noch heute! StudentJob wünscht dir dabei viel Erfolg!

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