Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
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Was steht in einem Arbeitsvertrag?
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Muss die Kündigungsfrist im Vertrag schriftlich festgehalten sein?
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Was ist ein Werkvertrag?
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Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?
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Wie viele Stunden darf ich als Student arbeiten?
In einem Arbeitsvertrag gibt es einige wichtige Dinge festzuhalten. Neben den persönlichen Daten und vollständiger Adresse beider Parteien, sollte auch
der Jobtitel und die Aufgaben im Vertrag stehen. Auch wichtig, ist natürlich der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses und um welchen Umfang es
sich handelt, also ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitstelle handelt und ob es ein befristeter oder unbefristeter Vertrag ist. Es muss natürlich auch vertraglich
festgelegt werden, wie viele Wochenstunden man arbeitet. In der Regel sind dies zwischen 38,5 und 42,5 Stunden.
Maximal darf die Wochenarbeitszeit zwischen 45 und 50 Stunden betragen. Des Weiteren muss das Gehalt festgelegt werden.
Kündigungsfrist beider Parteien und Probezeit, sowie Urlaub und Regelungen bei Krankheit gehört ebenfalls zu den Angaben im Arbeitsvertrag.
Je nachdem in welchem Bereich man arbeitet, gehört gegebenenfalls eine Schweigepflicht zu den Inhalten eines Vertrags.
Aber auch wenn es keinen extra Absatz dafür gibt, sollte man Firmeninterna generell nicht weitererzählen!
Normalerweise wird die Kündigungsfirst im Arbeitsvertrag vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein,
gelten die gesetzlichen Regelungen für beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Eine Kündigung kann mündlich erfolgen, ausser im Vertrag wurde eine schriftliche Kündigung vereinbart.
Bei einem Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich die eine Partei zum Herstellen eines Werkes verpflichtet
und die andere Partei zum Abnehmen und Bezahlen. Also sozusagen ein Vertrag über eine Leistung gegen Bezahlung.
Anders als zum Beispiel beim Dienstvertrag, wird bei einem Werkvertrag ein Erfolg der Leistung geschuldet und nicht nur die Leistung an sich.
In der Schweiz gibt es keinen national gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
Er wird immer wieder diskutiert, doch bislang hat sich in den Volksabstimmungen, die Mehrheit gegen eine Lohnuntergrenze ausgesprochen.
In manchen Kantonen gibt es diese jedoch, wie zum Beispiel in Neuburg. Hier wurde im August 2017 ein Mindestlohn von CHF 20 festgelegt.
Ein Studentenjob umfasst in der Regel um die 15 bis 20 Stunden pro Woche.
Ausländische Studenten dürfen nur bis maximal 15 Stunden während der Vorlesungszeit arbeiten.
Während der vorlesungsfreien Zeit, darf die wöchentliche Arbeitszeit 100% betragen, also zwischen 45 und 50 Stunden.